4. BRBZ-Rechtsberatungskongress 2013

BRBZ-Kongress-525

Der Beratungsmarkt der betrieblichen Altersversorgung befindet sich im nachhaltigen Umbruch – und der BRBZ hat einen erheblichen Beitrag hierzu geleistet! Eine große Anzahl von Marktteilnehmern im weiten Beratungsfeld der betrieblichen Altersversorgung beginnt zu realisieren, dass haftungssicheres Arbeiten ohne Einschaltung befugter Rechtsdienstleister nicht möglich ist. Somit zeigt die nachhaltige und wissenschaftlich vertiefte Vorgehensweise des BRBZ eindrucksvoll Wirkung. Gerade die Vermengung von Rechts- und Finanzberatung in einer natürlichen oder juristischen Person ist gemäß den durch den BRBZ dargelegten Rechtsgrundlagen nicht zulässig.

Denn: Alleine schon durch die juristischen und steuerlichen Anforderungen, die an einen erfolgreichen Beratungsprozess innerhalb von Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen gestellt werden, wird das zwingende Erfordernis einer "Beratungstrennung“ eindrucksvoll belegt. Daher ist es offensichtlich, dass nur durch den Erhalt von Fachexpertisen entsprechend umfangreich und professionell im "bAV-Markt“ durch die jeweiligen Rechtsanwender beraten werden kann.

Wir freuen uns, dass wir Sie zum »4. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2013 – Die Fakten zur betrieblichen Versorgung und Vergütung« am 08.03.2013 in Köln begrüßen durften.

Wir sind davon überzeugt: es war die »vierte« Veranstaltung dieser Art in Deutschland mit entsprechendem Alleinstellungscharakter, die zudem durch ein abendliches »Get Together« im Rotonda Business Club abgerundet wurde.

Nur durch Sie und Ihre Teilnahme konnte der »4. BRBZ-Rechtsberatungskongress« zu dem überragenden Erfolg werden, den wir mit großem Stolz im Anschluss feststellen durften!

Bereits heute freuen wir uns auf Ihre Teilnahme am »5. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2014 – Die Fakten zur betrieblichen Versorung und Vergütung«, der wiederum in Köln stattfinden wird.

Wir sind sicher, wieder zahlreiche »neue« Gesichter zum »5. BRBZ-Rechtsberatungskongress« im Jahr 2014 in Köln begrüßen zu dürfen, die an den Vorgängerveranstaltungen noch nicht teilgenommen haben. Die Rahmendaten und die zugehörige Agenda für die 5. Kongressveranstaltung des BRBZ werden Sie ab Dezember 2013 bzw. ab Januar 2014 unter www.brbz-kongress.de und unter www.brbz.de sowie in den bekannten Fachmedien finden.

Nutzen Sie in diesem Zusammenhang Internetauftritte, um einen Überblick über den stattgefundenen »Kongress 2013« und die entsprechend eindrucksvollen Impressionen zu erhalten!

Nochmals: Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme im Jahre 2013!

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme im Jahre 2014!

Zusätzliche Informationen